Sollte einem Erwerbstätigen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehen, können die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer mit max. 1.250 € pro Jahr als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden. Sollte das heimische Büro darüber hinaus den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit darstellen, ist ein unbeschränkter Raumkostenabzug möglich.
Ein Teil der Bemessungsgrundlage zur Gebäudeabschreibung besteht in einem Teil des Kaufpreises, der dem Gebäude zugeordnet wird. Demnach sind Vermieter sehr daran interessiert, nachdem sie ein Mietobjekt gekauft haben, dass dieser zugerechnete Teil möglichst hoch ausfällt.
Wenn Arbeitgeber die Kosten für ihren betrieblichen Fuhrpark begrenzen und einer ausufernden Privatnutzung ihrer Dienstwagen entgegensteuern wollen, können sie ihre Arbeitnehmer an den Fahrzeugkosten beteiligen. Ob und inwieweit solche Zuzahlungen des Arbeitnehmers den nach der 1-%-Regelung ermittelten privaten Nutzungsvorteil mindern dürfen, hängt nach Auffassung der Finanzverwaltung von der Art der Zuzahlung ab:
Mit der Einführung der Abgeltungsteuer zum 01.01.2009 hat sich die Besteuerung von Gewinnen aus Aktienverkäufen wesentlich verändert
Ein Familienheim kann steuerfrei an Familienangehörige vererbt werden, wenn der Erblasser darin gelebt hat, die Wohnfläche nicht mehr als 200 qm beträgt und der Erbe das neue Heim innerhalb von sechs Monaten bezieht. Wie verhält es sich jedoch, wenn der Erbe bereits im Haus gewohnt und der Erblasser sich nur teilweise darin aufgehalten hat?
Im Juni 2016 hat der Bundesfinanzhof (BFH) im Fall einer gesetzlich krankenversicherten Frau entschieden, dass derartige Zahlungen nicht von den als Sonderausgaben absetzbaren Basiskrankenversicherungsbeiträgen abgezogen werden müssen. Entscheidend war für den BFH, dass die Beitragslast der Versicherten durch die Bonuszahlung nicht gemindert worden ist, weil die entscheidende Voraussetzung für die Bonusgewährung war, dass sie selbst die Kosten für Gesundheitsmaßnahmen trägt.
Sind Sie unverheiratet? Dann ist dieser Artikel weniger interessant für Sie. Denn es geht um Steuerklassenwechsel. In der Regel ist ein Steuerklassenwechsel nur zwischen Eheleuten möglich. Die „gute“ Steuerklasse III (doppelter Grundfreibetrag, geringerer monatlicher Lohnsteuerabzug) sollte man beispielsweise dann mit der „schlechten“ Steuerklasse V (kein Grundfreibetrag, höherer monatlicher Lohnsteuerabzug) kombinieren, wenn die Einkommensverhältnisse stark auseinandergehen. Als Faustregel kann man sich merken, dass bei einem Einkommensverhältnis von 60:40 eine Aufteilung auf die Steuerklassen III und V sinnvoll ist.
Wenn ein Vermieter einem nahen Angehörigen eine Wohnung oder ein Haus vermietet, kann er die daraus resultierenden Vermietungsverluste nur dann steuerlich abziehen, wenn das Mietverhältnis einem sogenannten Fremdvergleich standhält. Hierzu muss der Mietvertrag bürgerlich-rechtlich wirksam vereinbart worden sein und sowohl die Gestaltung als auch die tatsächliche Durchführung des Mietverhältnisses müssen dem entsprechen, was unter fremden Mietparteien üblich ist.
Ein Vermieter aus Schleswig-Holstein hat nun jedoch ungewollt für eine Verschärfung dieser günstigen Rechtsprechungsgrundsätze gesorgt. Mit seiner Klage wollte er ursprünglich erreichen, dass sein Finanzamt nicht nur die Kosten für die Spüle und den Herd zum sofortigen Werbungskostenabzug zulässt, sondern darüber hinaus auch die Kosten für die Einbaumöbel (Unterschränke). Er hatte vor dem Bundesfinanzhof (BFH) argumentiert, dass jedes Möbelstück der Küche einzeln betrachtet werden müsse und aufgrund eines Einzelpreises unter 410 EUR als geringwertiges Wirtschaftsgut anzusehen sei.
Es gibt viele Wege um Steuern zu sparen. Manche besser als andere. Viel Potential bietet in diesem Zusammenhang die doppelte Haushaltsführung. Angestellte können zusätzliche Werbungskosten geltend machen und Selbstständige weitere Betriebsausgaben, wenn der Zweitwohnsitz aus beruflichen Gründen bezogen wird. Eine Voraussetzung um die Anerkennung geltend machen zu können gilt, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen weiterhin am Erstwohnsitz liegt. Für Eltern mit Kindern oder verheiratete Paare ist es meist nicht schwer, diesen Umstand dem Finanzamt glaubhaft zu machen. Bei einem verheirateten Chirurgen