Stichwort doppelte Haushaltsführung
Reicht ein haus am früheren wohnort?
Es gibt viele Wege um Steuern zu sparen. Manche besser als andere. Viel Potential bietet in diesem Zusammenhang die doppelte Haushaltsführung. Angestellte können zusätzliche Werbungskosten geltend machen und Selbstständige weitere Betriebsausgaben, wenn der Zweitwohnsitz aus beruflichen Gründen bezogen wird.
Eine Voraussetzung um die Anerkennung geltend machen zu können gilt, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen weiterhin am Erstwohnsitz liegt. Für Eltern mit Kindern oder verheiratete Paare ist es meist nicht schwer, diesen Umstand dem Finanzamt glaubhaft zu machen. Bei einem verheirateten Chirurgen aus Thüringen, mit einer Praxis in Bayern, war es doch etwas schwieriger.
Seine Ehefrau arbeitete in seiner Praxis in München, die Kinder gingen dort zur Schule. Die Frage war nun, wieso sollte der Familienwohnsitz in Thüringen liegen, obwohl der Mittelpunkt der Lebensinteressen in Bayern liegt? Zwar gab es in Thüringen noch das Einfamilienhaus der Familie und sie fuhren relativ regelmäßig heim, aber Zweifel gab es trotzdem von Seiten des Finanzamts.
Deswegen lehnte das Finanzgericht München die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung ab. Für die Richter war das Einfamilienhaus in Thüringen vergleichbar mit einer Ferienwohnung