Am 31. Mai ist es so weit. Die Abgabefrist für Steuererklärung 2017 ist ausgelaufen. Doch was tun, wenn auf einmal ein Brief mit der Überschrift “Erinnerung an die Abgabe der Steuererklärung” auf dem Tisch liegt? Vorweg: es ist nicht unbedingt so schlimm wie es scheint! Aber fangen wir vorne an. Wie sieht der normale Ablauf nach Erhalt eines solchen Briefes aus?
Für die einen ist der Urlaub das reinste Privatvergnügen, die anderen nutzen die freie Zeit, um über ihre beruflichen Perspektiven nachzudenken oder um zusätzliches Geld zu verdienen. So auch ein Landwirt aus Bayern, der in der umsatzschwachen kalten Jahreszeit als Skilehrer zu arbeiten gedachte. Er wollte nicht nur staatlich geprüfter Skilehrer werden, sondern auch eine eigene Skischule eröffnen.
Die Bundesregierung hat einen neuen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, mit dem die mittelständische Wirtschaft von Bürokratiekosten in Höhe von 360 Mio. EUR entlastet werden soll. Das „Zweite Bürokratieentlastungsgesetz“ sieht insbesondere die folgenden steuerlichen Änderungen vor, die ab dem 01.01.2017 gelten sollen: