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Die Gründer
Heinz-Hermann Ufer & Marc Pokropowitz

Der Service auf steuerkiste.de wird von der Steuerkiste Steuerberatungsgesellschaft mbH betreut, einem Geschäftszweig der Kanzlei Müller & Partner sowie der Müller Steuerberatungsgesellschaft mbH, beide mit Sitz in Gelsenkirchen.

Aus der vor fast fünfzig Jahren gegründeten Steuerberatungspraxis hat sich inzwischen eine breit aufgestellte Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei mit verschiedenen Spezialgebieten und Fachanwaltsbereichen mit angeschlossener Steuerberatungsgesellschaft entwickelt.

Durch die langjährige Erfahrung sind die Gesellschaften insbesondere kompetenter Ansprechpartner in Sachen Einkommensteuer für Arbeitnehmer sowie Rentner und Pensionäre und erstellen Steuererklärungen für ihre Mandanten im Rahmen eines persönlichen und selbstverständlich vertraulichen Beratungsgespräches an den im östlichen Ruhrgebiet befindlichen Beratungsstellen.

Über die Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfe-Vereine hinaus erstellen die Berater die komplette Einkommensteuererklärung mit sämtlichen Einkunftsarten, wie z.B. Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Renteneinkünften sowie Vermietung und Verpachtung. Selbstverständlich werden auch gewerbliche und freiberufliche Mandate betreut.

Neben der Erstellung der Steuererklärung überprüfen die Steuerberater und Rechtsanwälte den ergangenen Steuerbescheid auf seine Richtigkeit und legen bei Bedarf Einspruch für die Mandanten ein.

Die Hilfe eines kompetenten Beraters ist in den meisten Fällen eine lohnenswerte Alternative dazu, die Steuererklärung selbst zu erstellen. Zum einen ist es wichtig, im unübersichtlichen Dschungel der steuerlichen Vorschriften nicht den Überblick zu verlieren und zum anderen erfordert auch die Erstellung der Steuererklärung mit Hilfe einer Steuersoftware gewisse Grundkenntnisse im Steuerrecht.

Das Vorurteil, dass Steuerberater teuer sind, ist keineswegs zutreffend. Die Qualität der Arbeit und die Qualifikation der einzelnen Mitarbeiter sind beim Gang zum Steuerberater gewährleistet. Zudem müssen Steuerberater nach der Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV) abrechnen; Gebühren unterhalb der Mitgliedsbeiträge der Lohnsteuer-Hilfevereine sind aber trotzdem keine Seltenheit. Es ist auch keine Mitgliedschaft in einem Verein erforderlich, wie es bei der Betreuung durch Lohnsteuer-Hilfevereine der Fall ist.

Beim Steuerberater kann der Mandant jedes Jahr neu entscheiden, ob sein Vertrauen gerechtfertigt wurde. Und es müssen nur die Leistungen bezahlt werden, die auch in Anspruch genommen werden.