Am 31. Mai ist es so weit. Die Abgabefrist für Steuererklärung 2017 ist ausgelaufen. Doch was tun, wenn auf einmal ein Brief mit der Überschrift “Erinnerung an die Abgabe der Steuererklärung” auf dem Tisch liegt? Vorweg: es ist nicht unbedingt so schlimm wie es scheint! Aber fangen wir vorne an. Wie sieht der normale Ablauf nach Erhalt eines solchen Briefes aus?
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einem neuen Merkblatt dargestellt, welche Besonderheiten bei der Wahl der Lohnsteuerklassen für das Jahr 2018 gelten. Die Aussagen richten sich an Ehegatten und Lebenspartner, die beide Arbeitslohn beziehen.
Stellen Sie sich einfach mal vor, sie bauen einen Neubau und fragen sich, ob die Handwerksleistungen abzugsfähig bei der Steuererklärung sind. Kurzfassung: sind sie nicht! Doch warum ist das eigentlich so im speziellen Falle eines Neubaus? Der nun folgende Text wird dieser Frage auf den Grund gehen.
Zehn Jahre – das ist der Zeitraum, den Sie als Grundstückseigentümer im Kopf haben sollten, wenn Sie als Privatperson Ihr Grundstück veräußern wollen. Denn in der Regel wirken sich Gewinne bei einem Verkauf innerhalb des Zehnjahreszeitraums auf Ihre Steuerlast aus. Bei einem Verkauf nach Ablauf dieser Frist ist der Vorgang für das Finanzamt normalerweise (sofern Sie nicht gewerblich Grundstücke veräußern) uninteressant.
Wann diese als außergewöhnliche Belastung klassifiziert werden können. So traurig das ganze Thema auch ist, auch bei Beerdigungen muss man an die Kosten denken.
Alle Jahre wieder: Die Steuererklärung Vielen ist der Aufwand die Steuererklärung für 2017 zu machen zu hoch. Sie verbinden dies mit Stress und schenken somit dem Staat viel Geld. Sie denken eine Steuererklärung zu machen sei aufwendig, stressig oder sogar sinnlos? Wir sagen, es lohnt sich in den meisten Fällen! Durch den richtigen Partner ist es Ihnen leicht gemacht, Geld vom Finanzamt zurückzubekommen. Wir möchten Ihnen drei gute Gründe auflisten, wieso Sie die Steuererklärung machen sollten. 1. Eine Steuererklärung zu machen bringt
Für Selbstständige und Gewerbetreibende war die alte Regelung einfach. Wenn die Betriebseinnahmen die Grenze von 17.500 € pro Jahr nicht überschritten, musst keine standardisierte Einnahmenüberschussrechnung (im weiteren Text: Anlage EÜR) bei ihrem zuständigen Finanzamt abgegeben werden. In diesem Fall war es Selbstständigen und Gewerbetreibenden möglich eine formlose Gewinnermittlung auf Papier einzureichen.
Sie sind Hausbesitzer? Dann hat sie Ihr Steuerberater mit Sicherheit des Öfteren nach ausgeführten Handwerksleistungen gefragt. Aber wieso ist das eigentlich so? Pro Jahr ist jeder Steuerpflichtige in der Lage, Aufwendungen für Handwerksleistungen bis zu 6.000 EUR von seiner Steuererklärung abzusetzen. Die Einkommenssteuer eines Steuerpflichtigen wird somit in Höhe von 20% der Aufwendungen, demnach um bis zu 1.200 EUR gemindert.
Eheleute und eingetragene Lebenspartner können zwischen den Steuerklassenkombinationen IV/IV, III/V und IV/IV mit Faktor wählen. Die Entscheidung hat maßgeblichen Einfluss auf die Höhe der Lohnabzüge und somit auf die Höhe des monatlichen Nettolohns. Dabei ist Folgendes zu beachten:
Ein Paukenschlag aus München: Nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) dürfen Scheidungskosten ab 2013 nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden.