Außerordentliche Einkünfte wie Entschädigungen, Abfindungen und Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten können vom Empfänger mit einem ermäßigten Einkommensteuersatz versteuert werden. Der Steuergesetzgeber will so Progressionsnachteile ausgleichen, die durch das Zusammentreffen von laufenden und außerordentlichen Einkünften entstehen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun entschieden, dass eine Prämie für einen Verbesserungsvorschlag des Arbeitnehmers keine steuerbegünstigte Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten ist, wenn sie sich ausschließlich nach der Kostenersparnis bemisst, die der Arbeitgeber durch den Vorschlag in einem festgelegten künftigen Zeitraum erzielt.
Wenn Sie im öffentlichen Dienst arbeiten, haben sie Vorteile, welche Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft nicht bekommen. Beispielsweise ist es tariflich geregelt, dass Reisekosten erstattet werden. Noch günstiger wird das Ganze, wenn ein Kollege oder eine Kollegin mitgenommen wird. In der Regel kommen zu den tariflich vereinbarten 0,30 EUR/km noch 0,02 EUR/km pro Mitfahrer hinzu. Ein Angestellter in der Privatwirtschaft hat kürzlich vor dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) bemängelt, dass er sich ungerecht behandelt fühlt gegenüber den Angestellten im öffentlichen Dienst. Zwar hat
Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr vom 07.11.2016 will der Gesetzgeber dazu beitragen, dass Deutschland seinen CO2-Ausstoß bis zum Jahr 2020 um mindestens 40 % gegenüber dem Jahr 1990 senkt. Neben Änderungen im Kraftfahrzeugsteuergesetz (Erweiterung der Steuerbefreiungen für Elektrofahrzeuge) gehen mit dem Gesetz auch steuerliche Änderungen einher, die das Bundesfinanzministerium (BMF) mit detaillierten Anwendungsregeln versehen hat:
Alle geänderten Pauschalen und freibeträge Wenn alljährlich an Silvester die Sektkorken knallen, erhöhen sich regelmäßig viele steuerliche Freibeträge und Pauschalen.
In seiner letzten Sitzung im Jahr 2016 hat der Bundesrat dem „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ zugestimmt. Darin enthalten sind gesetzliche Regelungen und technische Vorgaben, die die Steuerhinterziehung mit elektronischen Kassensystemen – insbesondere Registrierkassen – ab dem 01.01.2020 verhindern sollen. Die neuen Verschärfungen ändern übrigens nichts an der Gültigkeit der Änderungen zum 01.01.2017 (sog. Kassenrichtlinie), von denen wir in den vorherigen Ausgaben berichtet haben.