fbpx

Es ist wieder so weit: 

Tipps für Ehegatten & Lebenspartner bei der Steuerklassenwahl 2018.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einem neuen Merkblatt dargestellt, welche Besonderheiten bei der Wahl der Lohnsteuerklassen für das Jahr 2018 gelten. Die Aussagen richten sich an Ehegatten und Lebenspartner, die beide Arbeitslohn beziehen. Danach gilt:

  • Die Steuerklassenkombination III/V führt zu einem „optimalen“ Lohnsteuereinbehalt, wenn der in Steuerklasse III eingestufte Ehegatte bzw. Lebenspartner ca. 60 % und der in Steuerklasse V eingestufte Partner ca. 40 % des gemeinsamen Arbeitseinkommens erzielt. Bei dieser Steuerklassenkombination ist die Abgabe einer Einkommensteuererklärung generell verpflichtend.
  • Ehegatten bzw. Lebenspartner können auch das Faktorverfahren beantragen, bei dem das Finanzamt die Steuerklasse IV in Verbindung mit einem steuermindernden Multiplikator (sogenannter Faktor) einträgt.

Hinweis: Die Eintragung eines Faktors bewirkt, dass die Lohnsteuerlast im Wesentlichen nach dem Verhältnis der Arbeitslöhne auf die Partner verteilt wird. Dieses Verfahren ist für Paare mit einem großen Gehaltsunterschied interessant. Die erdrückende Lohnsteuerlast in Steuerklasse V wird für den geringer verdienenden Partner vermieden, so dass er einen höheren Nettolohn ausgezahlt bekommt.

  • Hinweis: Die Eintragung eines Faktors bewirkt, dass die Lohnsteuerlast im Wesentlichen nach dem Verhältnis der Arbeitslöhne auf die Partner verteilt wird. Dieses Verfahren ist für Paare mit einem großen Gehaltsunterschied interessant. Die erdrückende Lohnsteuerlast in Steuerklasse V wird für den geringer verdienenden Partner vermieden, so dass er einen höheren Nettolohn ausgezahlt bekommt.
  • Wer seine Steuerklasse wechseln bzw. das Faktorverfahren beanspruchen möchte, muss sich an sein aktuelles Wohnsitzfinanzamt wenden.
  • Ein Steuerklassenwechsel bzw. die Anwendung des Faktorverfahrens kann in 2018 in aller Regel nur einmal (spätestens zum 30.11.2018) beantragt werden. Ein zweiter Wechsel kann aber ausnahmsweise möglich sein, zum Beispiel wenn ein Partner im Laufe des Jahres 2018 keinen Arbeitslohn mehr bezieht.

Hinweis: Das Merkblatt des BMF enthält Tabellen mit gestaffelten Arbeitslöhnen, aus denen Ehegatten und Lebenspartner die für sich günstigste Steuerklassenkombination ablesen können.

*Haftungsausschluss: Der Rechtsstand unsere Expertenantworten in der Rubrik „Steuerfragen und Antworten“ entspricht dem Zeitpunkt der Fragestellung. Da sich die Rechtslage jederzeit ändern kann ist es möglich, dass Antworten auf ältere Fragen nicht mehr aktuell sind. Wir übernehmen daher keine Haftung für die Verwertung des Inhalts. Gerne prüfen wir für Sie jedoch die aktuelle Rechtslage. Nutzen Sie hierzu unser Kontaktformular. Eine Haftungsübernahme erfordert darüber hinaus ein gesondertes Mandat mit der Steuerkiste Steuerberatungsgesellschaft mbH. Dieses entsteht, wenn Sie uns über das Kontaktformular eine Frage senden und unser darauf folgendes Gebührenangebot akzeptieren. Der Fragesteller akzeptiert, dass seine anonymisierte Frage und unsere Antwort auf diesem Portal veröffentlicht werden, es sei denn, er lehnt dieses zum Zeitpunkt der Fragestellung ausdrücklich ab. Wir hoffen, dass Ihnen unser Service gefällt! Ihr Team der Steuerkiste Steuerberatungsgesellschaft mbH