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Steuertipps - neuer Gesetzesentwurf

WENIGER BÜROKRATIE DURCH NEUEN GESETZENTWURF

DIE MITTELSTÄNDISCHE WIRTSCHAFT SOLL ENTLASTET WERDEN

Die Bundesregierung hat einen neuen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, mit dem die mittelständische Wirtschaft von Bürokratiekosten in Höhe von 360 Mio. EUR entlastet werden soll. Das „Zweite Bürokratieentlastungsgesetz“ sieht insbesondere die folgenden steuerlichen Änderungen vor, die ab dem 01.01.2017 gelten sollen:

Lieferscheine sollen künftig nicht mehr aufbewahrt werden müssen, wenn ihr Inhalt durch die entsprechenden Rechnungen dokumentiert ist. Bei diesem Punkt sieht der Bundesrat allerdings noch Diskussionsbedarf.
Eine vierteljährliche Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung ist ab 2017 nur noch dann erforderlich, wenn die Lohnsteuer des Vorjahres mehr als 5.000 EUR betragen hat. Bisher liegt die Grenze bei 4.000 EUR.
Die Grenze für sogenannte Kleinbetragsrechnungen soll von 150 EUR auf 200 EUR angehoben werden. Diese müssen künftig nicht mehr den strengen umsatzsteuerlichen Anforderungen genügen. Welche Erleichterungen mit der Kleinbetragsrechnung verbunden und welche Mindestanforderungen trotzdem zu erfüllen sind, erklären wir Ihnen gern.
Außerhalb des Steuerrechts soll unter anderem die Fälligkeitsregelung für Gesamtsozialversicherungsbeiträge geändert werden. Ist der tatsächliche Wert für den laufenden Monat noch nicht bekannt, können die Beiträge anhand des Vormonats ermittelt werden. Die sich aufgrund der Schätzung ergebende Differenz zum tatsächlichen Wert ist dann im Folgemonat abzuführen oder von der Beitragsschuld abzuziehen.

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