Neue Arbeitshilfe
Bundesfinanzministerium befasst sich mit bebauten Grundstücken
Ein Teil der Bemessungsgrundlage zur Gebäudeabschreibung besteht in einem Teil des Kaufpreises, der dem Gebäude zugeordnet wird. Demnach sind Vermieter sehr daran interessiert, nachdem sie ein Mietobjekt gekauft haben, dass dieser zugerechnete Teil möglichst hoch ausfällt. Der Teil des Gesamtkaufpreises, der auf nicht abnutzbaren Grund und Boden zugeordnet wird, kann keine steuermindernde Wirkung entfalten.
Anfang März 2017 hat das Bundesfinanzministerium eine aktualisierte Arbeitshilfe veröffentlicht. Mit dieser kann die Kaufpreisaufteilung selbst durchgeführt werden oder die Plausibilität der eigenen Ansätze überprüft werden. Die Arbeitshilfe fußt auf einer höchstrichterlichen Rechtsprechung, welche nicht die Restwertmethode, sondern eine Methode ist, bei der das Verhältnis der Verkehrswerte oder Teilwerte aufgeteilt werden muss.