Deutschkurse zur Integration: Bei Arbeitnehmern werden keine Steuerpflichtigen Arbeitslöhne ausgelöst Übernimmt ein Arbeitgeber die Kosten für berufliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen seiner Arbeitnehmer oder bezuschusst er solche Maßnahmen, müssen diese Zuwendungen nicht als Arbeitslohn versteuert werden, wenn die Bildungsmaßnahmen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt werden. Hinweis: Von einem solchen Interesse ist auszugehen, wenn die Bildungsmaßnahme die Einsatzfähigkeit des Arbeitnehmers im Betrieb erhöht. Unerheblich ist, an welchem Ort die Bildungsmaßnahme durchgeführt wird. Das Bundesfinanzministerium (BMF) weist in einem aktuellen Schreiben darauf
Hunde sind in deutschen Privathaushalten millionenfach vertreten. Sie machen viel Freude, verursachen aber auch Kosten – beispielsweise für Futter und Tierarztbehandlungen. Das Finanzamt beteiligt sich in der Regel nicht an diesen Aufwendungen, weil sie der privaten Lebensführung des Hundehalters zugerechnet werden.
Eine Vermietungstätigkeit ist in der Regel mit Einkünften verbunden. Folglich erwartet das Finanzamt regelmäßig eine Erklärung der Einkünfte, um dementsprechend Steuern festzusetzen. Umgekehrt gilt: Ohne Einkünfteerzielungsabsicht interessiert sich das Finanzamt nicht für die Vermietung.
Arbeitnehmer können die Kosten einer doppelten Haushaltsführung nur als Werbungskosten abziehen, wenn sie in ihrer Hauptwohnung einen eigenen (Erst-)Hausstand unterhalten. Sind sie lediglich in einen fremden Haushalt (z.B. der Eltern) eingegliedert, ohne die Haushaltsführung wesentlich mitbestimmen zu können, unterhalten sie dort keinen anerkennungswürdigen (Erst-)Hausstand, so dass das Finanzamt die Kosten der doppelten Haushaltsführung nicht zum Abzug zulässt.
Wenn Vermieter in ihrem Mietobjekt eine neue Einbauküche einbauen, konnten sie die Kosten für die Spüle und den Herd bislang in aller Regel sofort als Erhaltungsaufwand absetzen, weil beide Geräte nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu den unselbständigen Gebäudebestandteilen gehörten.
Jedes Jahr zur Zeit der Einkommensteuererklärung stellt sich für viele Berufsgruppen die Frage: Kann ich mein Arbeitszimmer eigentlich von der Steuer absetzen? Denn die Verwaltungsauffassung bzw. Rechtsprechung in diesem Bereich, so hat man den Eindruck, ändert sich ja immer wieder.
Familiäre Planungen und berufliche Planungen gehen manchmal auseinander – Pendler können ein Lied davon singen. Manche Berufstätige entscheiden sich gegen das Pendeln und gründen stattdessen einen zweiten Haushalt am Beschäftigungsort.
Obwohl sich jeder gerne das Thema Bürokratieabbau auf die Fahnen schreibt, hat es fast ein Jahr gedauert, bis das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz endgültig verabschiedet wurde. Das Gesetz enthält folgende steuerliche Änderungen, die überwiegend bereits ab 2017 in Kraft treten:
Wird ein Erwerbstätiger als Freiberufler anerkannt, wird er vom Finanzamt bzw. von der Stadt nicht zur Gewerbesteuer herangezogen. Das Einkommensteuergesetz enthält bestimmte „Katalogberufe“, die als freiberuflich gelten, darunter die Tätigkeit als Rechtsanwalt, Arzt, Ingenieur und Architekt.
Der Begriff der “regelmäßigen Arbeitsstätte” ist seit dem Jahr 2014 nicht mehr existent im Steuerrecht. Es gibt seitdem lediglich den Begriff der “ersten Tätigkeitsstätte”. Seit der Begriff der “ersten Tätigkeitsstelle” eingeführt wurde, werden, von diversen Gerichten, noch immer Entscheidungen zu diesem gefällt.