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Steuertipps online für Einkomenssteuererklärung

Deutschkurse zur Integration

Deutschkurse zur Integration:  Bei Arbeitnehmern werden keine Steuerpflichtigen Arbeitslöhne ausgelöst Übernimmt ein Arbeitgeber die Kosten für berufliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen seiner Arbeitnehmer oder bezuschusst er solche Maßnahmen, müssen diese Zuwendungen nicht als Arbeitslohn versteuert werden, wenn die Bildungsmaßnahmen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt werden. Hinweis: Von einem solchen Interesse ist auszugehen, wenn die Bildungsmaßnahme die Einsatzfähigkeit des Arbeitnehmers im Betrieb erhöht. Unerheblich ist, an welchem Ort die Bildungsmaßnahme durchgeführt wird. Das Bundesfinanzministerium (BMF) weist in einem aktuellen Schreiben darauf

Einkommenssteuer und Hunde

An alle Hundebesitzer

Hunde sind in deutschen Privathaushalten millionenfach vertreten. Sie machen viel Freude, verursachen aber auch Kosten – beispielsweise für Futter und Tierarztbehandlungen. Das Finanzamt beteiligt sich in der Regel nicht an diesen Aufwendungen, weil sie der privaten Lebensführung des Hundehalters zugerechnet werden.

Doppelte Haushaltsführung im Elternhaus

Arbeitnehmer können die Kosten einer doppelten Haushaltsführung nur als Werbungskosten abziehen, wenn sie in ihrer Hauptwohnung einen eigenen (Erst-)Hausstand unterhalten. Sind sie lediglich in einen fremden Haushalt (z.B. der Eltern) eingegliedert, ohne die Haushaltsführung wesentlich mitbestimmen zu können, unterhalten sie dort keinen anerkennungswürdigen (Erst-)Hausstand, so dass das Finanzamt die Kosten der doppelten Haushaltsführung nicht zum Abzug zulässt.

Steuererklärung 2016 für Piloten und Flugbegleiter

Für Piloten und Flugbegleiter

Der Begriff der “regelmäßigen Arbeitsstätte” ist seit dem Jahr 2014 nicht mehr existent im Steuerrecht. Es gibt seitdem lediglich den Begriff der “ersten Tätigkeitsstätte”. Seit der Begriff der “ersten Tätigkeitsstelle” eingeführt wurde, werden, von diversen Gerichten, noch immer Entscheidungen zu diesem gefällt.