fbpx

Finden Sie mit dem Gehaltsrechner heraus wie viel Geld ihnen übrig bleibt!

Sie haben einen neuen Job. Gute Arbeitszeiten, interessante Arbeit und auch das Gehalt scheint zu stimmen. Doch wie viel bleibt nach dem Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen eigentlich noch übrig? Mit unserem Brutto-Netto-Rechner finden Sie dies im Handumdrehen hinaus!

Alles was Sie in den Brutto-Netto-Rechner eintragen müssen ist der Bruttolohn, der Freibetrag, ihre Steuerklasse, ihr Bundesland und zu guter Letzt ihre Krankenkasse. Auch die Freibeträge für Kinder können angegeben werden. Diese Angaben sind alle keine Pflicht, doch je mehr Felder des Brutto-Netto-Rechners ausgefüllt werden können, desto genauer wird das Ergebnis! Mit einem anschließenden Klick finden sie durch diesen praktischen Gehaltsrechner schnell heraus wie viel Geld noch übrig bleibt!

 


Sie wissen nicht in welche Lohnsteuerklasse sie gehören? Kein Problem, im Folgenden haben wir alle sechs Steuerklassen kurz erklärt, damit Sie beim Ausfüllen unseres Brutto-Netto-Rechners die richtige Wahl treffen:

In die Steuerklasse I können folgende Arbeitnehmer eingeordnet werden:

– Ledige

– Verwitwet ab dem übernächsten Jahr des Todes des Ehe- oder Lebenspartners

– Geschiedene

– Verheiratet oder in Partnerschaft lebend, aber dauerhaft getrennt

– Verheiratet oder in Partnerschaft lebend, aber Lebensgefährte ist in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig, weil er/ sie beispielsweise im Ausland lebt

In die Steuerklasse II können folgende Arbeitnehmer eingeordnet werden:

Alleinerziehende, die die Voraussetzungen der Steuerklasse I nicht erfüllen. Wichtig ist, dass ein Anspruch auf einen Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende vorliegt.

In die Steuerklasse III können folgende Arbeitnehmer eingeordnet werden:

– Verheiratete und eingetragene Lebenspartner, die nicht dauerhaft in Trennung leben und nicht die Steuerklasse IV gewählt haben. Der Lebenspartner erhält automatisch die Steuerklasse V, wenn der Lebenspartner nicht berufstätig oder selbstständig ist, erhält er automatisch die Steuerklasse III.

– Verwitwete in dem Jahr, welches dem Tod des Ehegatten folgt und deren verstorbener Ehegatte, oder Ehepartner, zum Zeitpunkt seines Todes unbeschränkt einkommensteuerpflichtig gewesen ist.

In die Steuerklasse IV können folgende Arbeitnehmer eingeordnet werden:

Verheiratete oder in Partnerschaft befindliche Arbeitnehmer, die nicht dauerhaft getrennt voneinander leben und beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind.

In die Steuerklasse V können folgende Arbeitnehmer eingeordnet werden:

Wenn beide Lebenspartner oder Ehegatten beantragt haben, dass der jeweils andere Ehepartner in die Steuerklasse III eingetragen wird.

In die Steuerklasse VI werden in der Regel nur Arbeitnehmer eingeordnet, die mehr als ein Arbeitsverhältnis besitzen.

 

Natürlich gibt es in unserem Brutto-Netto-Rechner noch weitere Auswahlmöglichkeiten als die Lohnsteuerklasse. Beispielsweise können Sie mithilfe der Kinderfreibeträge errechnen lassen, um wie viel ein Kind Ihr Nettogehalt beeinflusst. Auch den Einfluss der Kirchensteuer kann man durch einen Klick auf einen Blick erkennen.

Sie wollen in die private Krankenversicherung wechseln? Kein Problem, schauen Sie einfach und schnell wie sich das Nettogehalt verändern würde! Unser Gehaltsrechner macht all dies zu einem Kinderspiel. Alle erdenklichen Kombinationen können durchgespielt und ausgerechnet werden, sodass sie immer perfekt informiert sind. Bei Fragen zu unserem Gehaltsrechners beziehungsweise Brutto-Netto-Rechners können Sie uns natürlich auch gerne ansprechen!

*Haftungsausschluss: Der Rechtsstand unsere Expertenantworten in der Rubrik „Steuerfragen und Antworten“ entspricht dem Zeitpunkt der Fragestellung. Da sich die Rechtslage jederzeit ändern kann ist es möglich, dass Antworten auf ältere Fragen nicht mehr aktuell sind. Wir übernehmen daher keine Haftung für die Verwertung des Inhalts. Gerne prüfen wir für Sie jedoch die aktuelle Rechtslage. Nutzen Sie hierzu unser Kontaktformular. Eine Haftungsübernahme erfordert darüber hinaus ein gesondertes Mandat mit der Steuerkiste Steuerberatungsgesellschaft mbH. Dieses entsteht, wenn Sie uns über das Kontaktformular eine Frage senden und unser darauf folgendes Gebührenangebot akzeptieren. Der Fragesteller akzeptiert, dass seine anonymisierte Frage und unsere Antwort auf diesem Portal veröffentlicht werden, es sei denn, er lehnt dieses zum Zeitpunkt der Fragestellung ausdrücklich ab. Wir hoffen, dass Ihnen unser Service gefällt! Ihr Team der Steuerkiste Steuerberatungsgesellschaft mbH