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Arbeitszimmer Steuererklärung

Zu beachtende Fallstricke:

Das gilt es bei der Steuererklärung, im bezug auf ein häusliches Arbeitszimmer zu beachten:

Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten abgesetzt werden. Im Folgenden finden Sie die Möglichkeiten, die die Steuerberaterkammer Stuttgart zusammengefasst hat, wie dies möglich ist.

  • Nur berufliche Nutzung: Ein häusliches Arbeitszimmer kann nur abgesetzt werden, wenn ausschließlich eine berufliche Nutzung vorliegt. Demnach ist kein anteiliger Raumkostenabzug möglich, wenn es privat und beruflich genutzt wird. Jedoch: sollte der Raum untergeordnet privat genutzt werden (< 10%) wird meist anerkannt.
  • Absetzbare Raumkosten: Sobald ein häusliches Arbeitszimmer in der Steuer anerkannt wird, kann die anteilige Miete, Gebäudeabschreibung, Erhaltungsaufwand, Schuldzinsen für Gebäudekredite, Wasser-, Reinigungs-, Energiekosten und Kosten für Müllabfuhr und Gebäudeversicherung abgesetzt werden.
  • Unbegrenzter Kostenabzug: Sobald der Raum Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit ist, können die Kosten unbeschränkt abgezogen werden.
  • Begrenzter Kostenabzug: Wenn der Mittelpunkt der beruflichen und betrieblichen Tätigkeit außerhalb des Arbeitszimmers liegt, aber kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, dürfen die Raumkosten mit 1.250 EUR pro Jahr abgesetzt werden. Meist der Fall bei Lehrern und Außendienstmitarbeitern.  Wird das Arbeitszimmer für mehrere Tätigkeiten genutzt können diese 1.250 EUR jedoch nur einmalig abgezogen werden.
  • Mehrere Personen: Jede Person die das Arbeitszimmer für berufliche Tätigkeit nutzt (nur wenn jeder einen eigenen Arbeitsplatz hat), steht jeder Person ein Höchstbetrag von 1.250 EUR zu.
  • Arbeitsmittel: Kosten für Arbeitsmittel können unabhängig vom beschränkten, unbeschränkten oder nicht vorhandenem Raumkostenabzug meist voll steuerlich geltend gemacht werden.
  • Außerhäusliches Arbeitszimmer: Die Raumkosten werden stets unbegrenzt abgezogen, wenn das Arbeitszimmer außerhalb der häuslichen Sphäre liegt. Ein Beispiel hierfür wäre ein Arbeitszimmer in einem fremd angemietetem seperaten Bürogebäude.

p.S.: Ihre Steuererklärung 2016 erhalten Sie bei der Steuerkiste!

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