Zehn Jahre – das ist der Zeitraum, den Sie als Grundstückseigentümer im Kopf haben sollten, wenn Sie als Privatperson Ihr Grundstück veräußern wollen. Denn in der Regel wirken sich Gewinne bei einem Verkauf innerhalb des Zehnjahreszeitraums auf Ihre Steuerlast aus. Bei einem Verkauf nach Ablauf dieser Frist ist der Vorgang für das Finanzamt normalerweise (sofern Sie nicht gewerblich Grundstücke veräußern) uninteressant.