Für Selbstständige und Gewerbetreibende war die alte Regelung einfach. Wenn die Betriebseinnahmen die Grenze von 17.500 € pro Jahr nicht überschritten, musst keine standardisierte Einnahmenüberschussrechnung (im weiteren Text: Anlage EÜR) bei ihrem zuständigen Finanzamt abgegeben werden. In diesem Fall war es Selbstständigen und Gewerbetreibenden möglich eine formlose Gewinnermittlung auf Papier einzureichen.