Eheleute und eingetragene Lebenspartner können zwischen den Steuerklassenkombinationen IV/IV, III/V und IV/IV mit Faktor wählen. Die Entscheidung hat maßgeblichen Einfluss auf die Höhe der Lohnabzüge und somit auf die Höhe des monatlichen Nettolohns. Dabei ist Folgendes zu beachten: