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4 GUTE GRÜNDE FÜR DIE STEUERBERATUNG DER STEUERKISTE
STEUERFRAGEN
Die Steuererklärung muss immer bis zum 31. Mai des auf den Veranlagungszeitraum folgenden Jahres abgegeben werden, wenn man zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist oder vom Finanzamt veranlagt wurde. Die offizielle Abgabefrist der Steuererklärung für das Jahr 2017 endet also am 31. Mai 2018. Unangenehme Steuerfragen wie …
•kann ich ein häusliches Arbeitszimmer absetzen?
•was ist bei Handwerkerrechnungen zu beachten?
•Haushaltshilfe als Minijob?
•Telefon- und Umzugskosten?
•Sparerfreibetrag?
•Kontoführungsgebühren als Werbungskosten?
•Freistellung bzgl. einbehaltene Kapitalertragssteuer?
•Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder privater Krankenversicherung?
•Riester-Rente und andere Vorsorgeaufwendungen?
•Versicherungsbeiträge, Kirchensteuer?
•wie ist die Abgeltungssteuer zu berechnen?
•Freibeträge für ehrenamtliche Tätigkeiten?
etc. quälen nun wieder Viele. Die Gesetze und Bestimmungen ändern sich dann auch noch regelmäßig, die Formulare sind oft unübersichtlich – wer soll da noch den Überblick behalten? Doch die Abgabe einer Steuererklärung lohnt in vielen Fällen. Viele Steuerzahler sind sogar verpflichtet, eine Steuererklärung für 2017 abzugeben, etwa wenn sie vom Ehegattensplitting, Werbungskosten oder von Freibeträgen für Kinderbetreuung profitieren
Sie haben die Abgabefrist für Ihre Steuererklärung 2019 verpasst? Kein Problem! Bei professioneller Hilfe, wie die der Steuerkiste, beantragen unsere Steuerberater und Steuerfachwirte die Fristverlängerung Ihrer Steuererklärung.


