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Abgabefrist Steuererklärung

AM 31 JULI IST DIE ABGABEFRIST FÜR DIE STEUERERKLÄRUNG 2018
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Online die Steuererklärung 2016 machen

Ganz einfach zur Fristverlängerung

Abgabefrist Steuererklärung: Wenn Sie einen Steuerberater, wie beispielsweise die der Steuerkiste, beauftragen, kann Ihre Frist ganz einfach verlängert werden.

Fristverlängerung

INANSPRUCHNAME EINES STEUERBERATERS

Mit der Steuerkiste können Sie die Steuererklärung im Handumdrehen erledigen lassen. Unsere Experten nehmen Ihnen die lästige Arbeit ab und kümmern sich um die komplette Abwicklung der Steuererklärung. Inklusive Fristverlängerung, ohne Abo, ohne Mitgliedschaft oder andere Kostenfallen. JETZT NEU: DIE STEUERKISTE ALS PAKET!

Auf unserer Seite können Sie die Steuerkiste sofort online bestellen, in diese packen Sie alle Unterlagen und ab geht’s mit der Post zum Steuerberater. In den allermeisten Fällen ist die Sache damit für Sie erledigt. Sollten doch Rückfragen auftreten, kontaktieren wir Sie telefonisch oder per E-Mail.

Wie es funktioniert:

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1. Steuerkiste bestellen

Berechnen Sie ganz einfach die Kosten und bestellen Sie anschließend die Steuerkiste für die Steuererklärung 2018.

2. Unterlagen hinein

Alle gesammelten Unterlagen hineinlegen. Bei Fragen steht Ihnen unser Support zur Seite.

3. Ab zum Hobby

Nachdem DHL die Kiste kostenfrei bei Ihnen Zuhause oder im Büro abgeholt hat, haben Sie wieder Zeit für die schönen Dinge.

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4 GUTE GRÜNDE FÜR DIE STEUERERKLÄRUNG 2018 MIT DER STEUERKISTE

UNKOMPLIZIERT

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Aufgrund der langjährigen Erfahrung unserer Steuerprofis ist die Steuerkiste genau so einfach wie das Packen eines Urlaubskoffers anhand Ihrer Urlaubsliste.

ZEIT SPAREN

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Darüber hinaus ersparen Sie sich sogar den Weg zum Steuerberater. Sie erreichen Ihren Steuerberater des Vertrauens ab sofort über die Steuerkiste und unsere App.

STEUERPROFIS

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Ihre Daten werden
nur von unseren Steuerprofis behandelt und sichern somit eine fachgerechte Abwicklung Ihrer Steuererklärung.

SUPPORT

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Unsere Steuerprofis stehen Ihnen für jegliche Fragen zur Verfügung und kümmern sich mit Leidenschaft um alle Fragen, die Sie zu Ihrer Steuererklärung haben.

STEUERFRAGEN

Die Einkommensteuererklärung muss nun bis zum 31. Juli des auf den Veranlagungszeitraum folgenden Jahres abgegeben werden, wenn man zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist oder vom Finanzamt veranlagt wurde. Die reguläre Abgabefrist der Steuererklärung für das Jahr 2018 endet also am 31. Juli 2019. Unangenehme Steuerfragen wie …

•kann ich ein häusliches Arbeitszimmer absetzen?
•was ist bei Handwerkerrechnungen zu beachten?
•Haushaltshilfe als Minijob?
•Telefon- und Umzugskosten?
•Sparerfreibetrag?
•Kontoführungsgebühren als Werbungskosten?
•Freistellung bzgl. einbehaltene Kapitalertragssteuer?
•Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder privater Krankenversicherung?
•Riester-Rente und andere Vorsorgeaufwendungen?
•Versicherungsbeiträge, Kirchensteuer?
•wie ist die Abgeltungssteuer zu berechnen?
•Freibeträge für ehrenamtliche Tätigkeiten?

etc. quälen nun wieder viele Steuerpflichtige. Die Gesetze und Bestimmungen ändern sich dann auch noch regelmäßig, die Formulare sind oft unübersichtlich – wer soll da noch den Überblick behalten? Doch die Abgabe einer Steuererklärung lohnt in vielen Fällen. Viele Steuerzahler sind sogar verpflichtet, eine Steuererklärung für 2017 abzugeben, etwa wenn sie vom Ehegattensplitting, Werbungskosten oder von Freibeträgen für Kinderbetreuung profitieren

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