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	<title>ehegatten &#8211; Steuerkiste</title>
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	<description>Steuererklärung online machen lassen</description>
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		<title>Es ist wieder so weit:</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Steuerkiste]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Mar 2018 10:15:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Steuertipps 2017]]></category>
		<category><![CDATA[ehegatten]]></category>
		<category><![CDATA[Steuererklärung 2017]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einem neuen Merkblatt dargestellt, welche Besonderheiten bei der Wahl der Lohnsteuerklassen für das Jahr 2018 gelten. Die Aussagen richten sich an Ehegatten und Lebenspartner, die beide Arbeitslohn beziehen.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h1 class="p1"><span class="s1"><b>Es ist wieder so weit: </b></span></h1>
<h2 class="p1"><span class="s1"><i>Tipps für Ehegatten &amp; Lebenspartner bei der Steuerklassenwahl 2018.</i></span></h2>
<p class="p1"><span class="s1">Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einem neuen Merkblatt dargestellt, welche Besonderheiten bei der Wahl der Lohnsteuerklassen für das Jahr 2018 gelten. Die Aussagen richten sich an Ehegatten und Lebenspartner, die beide Arbeitslohn beziehen. Danach gilt: </span></p>
<ul class="ul1">
<li class="li1"><span class="s1">Die Steuerklassenkombination III/V führt zu einem &#8222;optimalen&#8220; Lohnsteuereinbehalt, wenn der in Steuerklasse III eingestufte Ehegatte bzw. Lebenspartner ca. 60 % und der in Steuerklasse V eingestufte Partner ca. 40 % des gemeinsamen Arbeitseinkommens erzielt. Bei dieser Steuerklassenkombination ist die Abgabe einer Einkommensteuererklärung generell verpflichtend. </span></li>
<li class="li1"><span class="s1">Ehegatten bzw. Lebenspartner können auch das Faktorverfahren beantragen, bei dem das Finanzamt die Steuerklasse IV in Verbindung mit einem steuermindernden Multiplikator (sogenannter Faktor) einträgt. </span></li>
</ul>
<p class="p1"><span class="s1">Hinweis: Die Eintragung eines Faktors bewirkt, dass die Lohnsteuerlast im Wesentlichen nach dem Verhältnis der Arbeitslöhne auf die Partner verteilt wird. Dieses Verfahren ist für Paare mit einem großen Gehaltsunterschied interessant. Die erdrückende Lohnsteuerlast in Steuerklasse V wird für den geringer verdienenden Partner vermieden, so dass er einen höheren Nettolohn ausgezahlt bekommt. </span></p>
<ul class="ul1">
<li class="li1"><span class="s1">Hinweis: Die Eintragung eines Faktors bewirkt, dass die Lohnsteuerlast im Wesentlichen nach dem Verhältnis der Arbeitslöhne auf die Partner verteilt wird. Dieses Verfahren ist für Paare mit einem großen Gehaltsunterschied interessant. Die erdrückende Lohnsteuerlast in Steuerklasse V wird für den geringer verdienenden Partner vermieden, so dass er einen höheren Nettolohn ausgezahlt bekommt. </span></li>
<li class="li1"><span class="s1">Wer seine Steuerklasse wechseln bzw. das Faktorverfahren beanspruchen möchte, muss sich an sein aktuelles Wohnsitzfinanzamt wenden.</span></li>
<li class="li1"><span class="s1">Ein Steuerklassenwechsel bzw. die Anwendung des Faktorverfahrens kann in 2018 in aller Regel nur einmal (spätestens zum 30.11.2018) beantragt werden. Ein zweiter Wechsel kann aber ausnahmsweise möglich sein, zum Beispiel wenn ein Partner im Laufe des Jahres 2018 keinen Arbeitslohn mehr bezieht. </span></li>
</ul>
<p class="p1"><span class="s1">Hinweis: Das Merkblatt des BMF enthält Tabellen mit gestaffelten Arbeitslöhnen, aus denen Ehegatten und Lebenspartner die für sich günstigste Steuerklassenkombination ablesen können. </span></p>
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